Neben der klassischen Steuerberatung haben wir auch langjährige Erfahrungen in der steuerlichen Abwicklung von Insolvenzverfahren, Eigenverwaltungen sowie in der Sanierungsberatung. Dadurch verfügen wir über die notwendige Expertise der steuerlichen Besonderheiten im Rahmen dieser Verfahren. Selbstverständlich verfolgen wir auch die sich ständig ändernde Rechtsprechung dazu.
Folgende Dienstleistungen bieten wir für Ihr Insolvenzverfahren und Ihre Zwangsverwaltung an:
- Erstellung der Jahresabschlüsse und der erforderlichen Steuererklärungen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte im Rahmen der Insolvenz
- Erstellung von Differenzlohnabrechnungen
- Klärung steuerlicher Sachverhalte im Insolvenzrecht
- Übernahme laufender Zwangsverwaltungen für Immobilien