Unsere Steuerberatung beschränkt sich nicht auf die Erstellung von Steuererklärungen. Vielmehr streben wir eine umfassende vorausschauende steuergestaltende Beratung an und setzen alle Ihre Vorhaben steueroptimal um.
Unser Fokus liegt dabei auf umfassenden Controlling-Prozessen. Daher erstellen wir Ihre laufende Finanz- und Lohnbuchführung über DATEV und können die Vorteile der digitalen Umsetzung ausschöpfen.
Finanz- und Lohnbuchführung:
- monatliches Reporting in deutsch und englisch
- digitales Buchen über Unternehmen - Online
- individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Einrichtung und Auswertung von Plan-BWA´s
- Kostenstellenrechnung
- Mahnwesen und Zahlungsverkehr
- Reisekostenmodul
- Einrichtung und Begleitung selbstbuchender Mandanten
- Baulohn
- Differenzlohn
Als Entscheidungsträger werden Sie regelmäßig mit strategischen und operativen Herausforderungen konfrontiert. Mit der H & E Steuerberatungsgesellschaft mbH an Ihrer Seite haben Sie einen verlässlichen Partner auf Augenhöhe, der Sie vollumfassend und kompetent berät und sich für Ihre Belange einsetzt.
Betriebswirtschaftliche Beratung und Controlling:
- Unterstützung bei der Optimierung von betriebswirtschaftlichen Prozessen im Unternehmen
- Erarbeitung von Controlling-Instrumenten zum Einsatz bei unseren Mandanten
- kurzfristige Erfolgsrechnung
- Immobilienanalyse- und bewertung
- Liquiditäts- und Finanzplanung
- Branchenvergleiche
- Soll- / Ist-Vergleiche
- Finanzanalysen (cash-flow-Analysen)
- Start-up Beratung
- Unternehmensbewertung
- Verfahrensdokumentation
Weitere Leistungen:
- Erstellung Monats- und Jahresabschlüsse über DATEV (nach HGB/IFRS/US GAAP sowie Reporting an in- und ausländische Mutterunternehmen in deutsch und englisch)
- Erstellung der Jahresabschlüsse mittels Datenübernahme aus anderer Buchhaltungssoftware
- Kommunikation mit Wirtschaftsprüfern und Konzernmuttergesellschaften
- steuerliche Betreuung von im Ausland ansässigen Arbeitnehmern (Erstellung der Lohnabrechnung sowie der Steuererklärungen, wenn für die deutschen Einkünfte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens Steuerpflicht besteht.)