Grundsätzlich endet die Abgabefrist für die jährlichen Steuererklärungen bei Erstellung durch Steuerberater 14 Monate nach dem Jahresende. Für 2020 wurde die Frist bis zum 31. August 2022 verlängert, für 2021 bis zum 31. August 2023, für 2022 bis zum 31. Juli 2024, für 2023 bis zum 31. Mai 2025 und für 2024 bis zum 30. April 2026. Die Abgabefristen für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr wurden ebenfalls entsprechend verlängert.

Die Fristverlängerungen sollen der höheren Arbeitsbelastung der Steuerberater infolge der Coronakrise und der Grundsteuerreform entgegenwirken. Die für die Erstellung der Steuererklärungen notwendigen Belege und Unterlagen sollten den Steuerberatern dennoch möglichst früh übermittelt werden, den weitere individuelle Fristverlängerungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Geht eine Steuererklärung nicht bis Ende der Abgabefrist beim Finanzamt ein, wird in Nachzahlungsfällen automatisch ein Verspätungszuschlag fällig. Kommt es zu einer Steuererstattung oder wird keine Steuer festgesetzt, kann das Finanzamt im Einzelfall einen Verspätungszuschlag erheben.

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